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Sachverständigen Gutachten Passivhaus

Der Begriff  "Passivhaus"  ist nicht geschützt !  Es hat viele Vorteile, dass der Begriff frei nutzbar ist und hat sicher auch zur schnellen Verbreitung der Idee beigetragen. Auf der anderen Seite wird er aber auch für Gebäude,Bauteile, -elemente genutzt, die den Standard nicht oder nur unter erheblichen Einschränkung erfüllen.
Das besondere am Passivhaus ist, dass es um eine Gebäudebilanz aller real nutzbaren Energiegewinne und -verluste geht und somit Lage, Form, Baukomponenten, Nutzung bei jedem Gebäude unterschiedliche An-
forderungen an Gebäudehülle- und technik stellen. Es gibt daher nicht "das" Passivhausfenster,
"die Passiv-
hauswand, oder "die" Passivhausheizung, usw.  !

Das Passivhauskonzept stellt daher hohe
Anforderungen an die Baubeteiligten für die Qualitätssicherung in der Planung und Ausführung. Ob Ihr Gebäude ein Passivhaus ist und in der sachgemäßen Nutzung die vereinbarten Eigenschaften zeigt, lässt sich nur durch die qualifizierter Gesamtplanung nach den Zertifizierungskriterien des PHI Darmstadt/Dr. Feist und eine  entsprechende Qualitätssicherung in der Ausführung sicher stellen.
Wenn Sie die Lieferung eines Passivhauses mit Ihrem Planer/Bauträger vereinbart haben, schuldet Ihnen dieser ein Gebäude, das die Zertfizierungskriterien sicher erfüllt. Dies zu glauben oder es zu wissen, ist ein großer Unterschied.
 
Sollten Sie Probleme mit Ihrem Passivhaus haben, in Form überhöhter Energieverbräuche, Komforteinschränkungen in Heizung, Warmwasserversorgung, Lüftung oder allgemein mit der Behaglichkeit in Räumen oder Zonen, kann das Zertifizierungsverfahren in Kombination mit Baumessungen und dem Consulting, natürlich auch auf die nachträgliche energetische Bewertung des Gebäudes angewendet werden.

Soweit objektive Mängel in Planung und/oder Ausführung durch die Bewertung nach den neutralen Zertifizierungskriterien und aktuellen Messwerten erkannt werden, können sinnvolle Sanierungsstrategien entwickelt und die Kosten dafür ermittelt werden. Da wir sowohl planen und Bau leiten, als auch zertifizieren, können wir hier praxisgerechte, nachhaltige und vor allem wirtschaftliche Lösungen entwickeln.

Unsere neutrale Bewertung können Sie bei Bedarf auch in ein laufendes Beweissicherungsverfahren Ihres Anwaltes und eines vom Gericht beauftragten, öffentlich bestellten Sachverständigen, als Fachgutachten einbetten.
Wir arbeiten hier mit  Rechtsanwälten und Gerichtsgutachtern regelmäßig zusammen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns !