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Anforderungen an die Luftdichtheit
Beim BlowerDoor Verfahren wird der Luftvolumenstrom bei 50 Pascal Druckdifferenz bestimmt. Dividiert man diesen Wert durch das Gebäudeluftvolumen, so erhält man den n50 Wert (Luftwechselrate). Er gibt an, wie oft die Luft im Gebäude pro Stunde ausgetauscht wird. Die DIN V4108 Teil 7 begrenzt den n50 Wert auf 3 [1/h], für Gebäude mit Lüftungsanlage auf 1,5 [1/h].
Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird die Luftdichtheitsmessung und somit der Nachweis der Gebäudedichtigkeit zum Standard.
Wer die Luftdichtigkeit nicht nachweist, muss an anderen Stellen (Dämmung) mehr tun und darf Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung nicht ansetzen.
Für die Messung gibt die DIN EN 13829 strenge Kriterien vor, die wir durch unser zertifiziertes Messteam gewährleisten können.
Wird die Dichtheit nach DIN V 4108 Teil 7 nicht eingehalten, bzw. sind Leckagen vorhanden, die zu Bauschäden führen können, wird die Messung ergänzend zu einem Baugutachten durchgeführt.
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Luftdichtheit realisieren bedeutet:
Luftdichtheit planen
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| - Luftdichtheit ausführen/ Baubegleitung |
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| - Luftdichtheit messen |
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Gründe für eine luftdichte Bauweise?
· Eine dichte Gebäudehülle senkt den Energiebedarf deutlich, da die unkontrollierten Lüftungswärmeverluste minimiert werden.
Das Einströmen von kalter Luft durch Fugen wird verhindert, dadurch entfallen Zugerscheinungen.
· Zusätzlich wird verhindert, dass warme feuchte Luft durch die kalten Ritzen nach außen strömt und dabei Kondenswasser in die Konstruktion eingetragen wird, was zu schweren Bauschäden führen kann.
·Bei Gebäuden mit Lüftungsanlage ist eine geringe Luftwechselzahl Voraussetzung für einen hohen Wirkungsgrad der Anlage.
·Ein dichtes Gebäude führt zu einem behaglichen Raumklima, in Kombination mit einer effizienten Lüftungsanlage
· Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach EnEV und der KfW-Förderkriterien für Energiespar- und Passivhäuser.
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